17.05.2007
Weinmarkt
Regelung zu Wein mit Eichenholzstücken entfristet
Berlin - Die befristete Regelung, wonach mit Eichenholzstücken behandeltem Wein keine Prüfungsnummer für einen Qualitätswein erteilt werden darf, ist in eine Vorschrift umgewandelt worden.

(Foto: Elizabeth Cardoso/Fotolia)
Die Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag der Entfristung der betreffenden 14. Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 30. November 2006 zu, mit der diese Regelung vom Bundeslandwirtschaftsministerium per Eilverordnung in Kraft gesetzt worden war.
Generell sind Eichenholzstücke für die Weinbehandlung in Deutschland zugelassen. Damit behandelte Weine dürfen aber nur als Qualitätswein einschließlich "Selection" vermarktet werden. (age)
Lesen Sie hierzu auch
Erzkonzerne steigen massiv ins Kaligeschäft ein
Futterweizen: Weiterhin schleppende Nachfrage
Körnermais: Leichte Erholung festzustellen
Artikel
Artikel drucken
Artikel versenden
Artikel kommentieren
Leserbrief schreiben